Strahlenschutz

Wir haben die Genehmigung NR.: F/11/26/2018 für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach §15 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung.

Hierbei führen wir folgende Tätigkeiten bundesweit in kerntechnischen Anlagen aus:

  • Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten in Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen, 
  • Dienstleistungs und Unterstützungsarbeiten bei der Durchführung von Messungen in Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen,
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung nach DGUV Vorschrift 2 in Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen.

Ihr Ansprechpartner

 

Wir verfügen über die Zulassung vom Regierungspräsidium Freiburg, auch schwach gebundene Asbestprodukte sanieren zu dürfen.
Mit qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern sowie einem modernen Maschinenpark können wir gleichzeitig an mehreren Projekten arbeiten. Hierbei sind wir im ganzen Bundesgebiet und auch in der Schweiz tätig.

Strahlenschutz
0761 208 999-0
mail@atempo-freiburg.de